Hubig will Änderungen beim Scheidungsrecht - Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt
Wollen sich Ehepartner scheiden lassen, müssen sie zuvor ein Jahr getrennt leben. Bundesjustizministerin Hubig will nun Scheidungen erleichtern - wenn es zu häuslicher Gewalt kam. Von Tim Aßmann.
SterbeProzess(FirstTrötLesen)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1565 Scheitern der Ehe
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Also geht doch heute schon und häusliche Gewalt sollte eine unzumutbare Härte sein.
Populismus um gute Stimmung zu erzeugen,
Dominik 🇺🇦🇪🇺
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